Viele Unternehmen nutzen heute die Möglichkeit, direkt vor der Eingangstür an eigenen Fahnenmasten ihre Firmenfahne oder auch Werbefahnen zu hissen. Sie eignen sich hervorragend als Werbeträger oder auch als Prestigeobjekt, und nehmen einen wichtigen Platz ein. Viele Städte und Gemeinden wissen, wie wichtig der Einsatz solcher Werbeträger ist, und genehmigen einen dauerhaften Einsatz ohne Probleme. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Vielerorts gibt es Verordnungen, die den dauerhaften Einsatz untersagen. Dann ist nur der zeitlich begrenzte Einsatz erlaubt, beispielsweise bei Firmenfeiern oder besonderen Festen. Allerdings hält sich nicht jedes Unternehmen an die Verordnungen. Oft gibt es diese Verordnungen zwar, aber die Kontrolle der Einhaltung lässt zu wünschen übrig. Das machen sich viel zunutze, und lassen die Fahnen einfach dauerhaft hängen. Wenn sich niemand beschwert, wird für gewöhnlich auch nichts dagegen unternommen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Beschwert sich wirklich jemand über diese dauerhaft gehissten Fahnen, muss die Stadt oder Gemeinde etwas unternehmen.
Fahnen – störend oder nicht?
Es gibt durchaus Menschen, die der Meinung sind, dass diese Fahnen das Stadtbild massiv stören. Sie versuchen zu verhindern, dass sie dauerhaft gehisst bleiben dürfen. Allerdings gehören Flaggen mittlerweile in vielen Städten längst zum Stadtbild dazu. Sie sind vor dem Rathaus zu finden, vor Krankenhäusern und an großen Firmensitzen. Auch vor Krankenhäusern sind entsprechende Masten installiert, die auch rege genutzt werden. Dementsprechend beginnen nun auch die Städte, die bisher ein Verbot der dauerhaften Nutzung ausgesprochen haben, ihre Meinung zu ändern. Natürlich ist es nicht sinnvoll, Unmengen von Flaggen in einer Stadt wehen zu lassen. Es muss schon eine Regelung geben, damit das Stadtbild nicht gestört wird. Ein generelles Verbot ist allerdings weniger geeignet und absolut nicht mehr zeitgemäß.
Foto: aluart.com