Firmenfahnen als Werbeträger – dauerhafter Einsatz nicht immer erlaubt

Ein schöner großer Fahnenmast, der vor der Tür des Unternehmens steht, und die eigene Firmenfahne Tag und Nacht immer bestens präsentiert – viele Firmen bedienen sich heute gerne solcher Masten. Sie stellen die perfekten Werbeträger dar, und gewinnen in der Werbetechnik mittlerweile immer mehr an Bedeutung. Sie zeigen Größe, und demonstrieren auch auf gewisse Art und Weise Macht. Das ist ein Statement, das für die meisten Unternehmen sehr wichtig ist. Allerdings gibt es immer wieder Städte oder auch kleinere Gemeinden, die mit Verordnungen aufwarten, die eine zeitliche Begrenzung für eine solche Beflaggung vorsehen. Viele dieser Verordnungen besagen, dass Firmenfahnen nur für kurze Zeit gehisst werden dürfen, beispielsweise bei Feiern und Festen. Sie sind weitaus öfter zu finden, als es den Anschein hat. Allerdings stören sich die meisten Unternehmen nicht an solchen Verordnungen, und belassen ihre Fahnen dauerhaft am Mast.

Fahnen werden als Werbeträger toleriert

Oft ist es so, dass die Verordnungen bereits viele Jahre alt sind. Zu der Zeit war die große Bedeutung von solchen Masten als Werbeträger für Unternehmen noch weitestgehend unbekannt. Auch der Bereich der Werbetechnik hat erst vor kurzem entdeckt, wie wichtig Fahnenmasten für eine ausgefeilte Werbestrategie sind. Solange es nicht zu viel wird, kommt von Seiten der Behörden auch selten eine Beschwerde. Anders sieht es aus, wenn sich beispielsweise Anwohner oder auch Konkurrenten beschweren. Als Grund wird sehr gerne die Störung des Stadtbilds angegeben. Ob das wirklich der Fall ist, oder ob sich die Personen lediglich selbst dadurch gestört fühlen, ist dann Sache der Behörden. Für gewöhnlich gehören Fahnen heute längst zum normalen Stadtbild dazu. Nicht nur vor Firmensitzen wehen sie heute, auch vor den Behörden selbst stehen mittlerweile entsprechende Masten. Krankenhäuser, Rathäuser oder Museen sind gar nicht mehr ohne denkbar. Viele Stadtbildkommissionen haben aber bereits begonnen, über diese veralteten Verordnungen nachzudenken, es werden Reformen angestrebt. In Basel wurde im Jahr 2012 beispielsweise das dauerhafte Hissen von Firmenfahnen untersagt. Es dauerte allerdings nur ein Jahr, bis hier das Umdenken einsetzte. Fahnenmasten und Firmenfahnen gehören heute zur Werbetechnik dazu, ohne sie ist eine effektive Werbung gar nicht möglich.

Foto: aluart.com

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