Fahnenmasten mieten – bei Veranstaltungen absolut üblich

Auf vielen großen Plätzen oder in anderen öffentlichen Bereichen in Städten sind Fahnenmasten zu finden, die der Stadt gehören. Bei Festen oder Veranstaltungen, die von der Stadt selbst organisiert und durchgeführt werden, finden meistens das Stadtwappen und die Länderflagge ihren Platz an diesen Fahnenmasten. Oft werden auch passend zur Veranstaltung eigene Fahnen angefertigt, die dann selbstverständlich auch gehisst werden. Solche Veranstaltungsplätze können für gewöhnlich aber auch gemietet werden. Dann ist es so, dass die Veranstalter auch die Masten gleich mit mieten können, um dort ihre eigenen Flaggen anzubringen. Selbstverständlich sollten diese auch dem geltenden Recht entsprechend und nicht verboten sein, das ist wohl keine Frage. Aber dann gibt es noch die Variante, dass ein solcher Platz beispielsweise von einer Partei angemietet wird, um dort eine Wahlkampfveranstaltung abzuhalten. Werden die Masten ebenfalls gemietet, können dort natürlich auch die Flaggen der jeweiligen Partei gehisst werden. Sollte man denken. Genau dagegen gibt es aber in Rosenheim Widerstand.

Öffentliche Fahnenmasten – keine Partei-Flaggen?

Natürlich ist der Wahlkampf eine sehr heikle Zeit, in der jede Partei versucht, so viele Stimmen wie möglich für sich zu gewinnen. Immer öfter aber werden solche Dinge in den Mittelpunkt gestellt, die eigentlich mit dem Wahlkampf nicht viel zu tun haben. Ob es nun lohnenswert ist, sich über solche Fahnen aufzuregen, bleibt selbstverständlich jedem selbst überlassen. Seitens der Stadt wurde allerdings betont, dass jeder Veranstalter die Möglichkeit hat, die Fahnenmasten auf dem Platz zu mieten, und dann kann er selbstverständlich dort auch seine Flaggen hissen. Die Möglichkeit, Fahnenmasten einfach für eine Veranstaltung zu mieten, bieten mittlerweile die meisten Städte an. Eine sehr gute Alternative, wenn Fahnen zum Einsatz kommen sollen, aber keine passenden Fahnenmasten zur Verfügung stehen.

Foto: aluart.com

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