Leuchtmasten – gut sichtbares Werbemittel

Fahnenmasten sind sehr wirkungsvolle Werbemittel. Wo Werbefahnen gehisst werden, ziehen sie die Aufmerksamkeit der Menschen auf sich. Es ist aber auch möglich, Fahnenmasten mit einer Beleuchtung auszustatten. Diese sogenannten Leuchtmasten oder Lichtmasten sind nicht nur hervorragend dafür geeignet, um die Werbefahne auch in der Nacht richtig zur Geltung zu bringen. Gleichzeitig ist es auch möglich, größere Flächen ausreichend zu beleuchten. Leuchtmasten werden sehr oft dafür eingesetzt, um größere Freiflächen ausreichend beleuchten zu können. Das ist oft der Fall bei Baustellen oder auch größeren Unternehmen, die viel freie Fläche haben. Solche Leuchtmasten können ganz ohne Fahne als Beleuchtungsmittel eingesetzt werden, aber viel effektiver sind die Varianten, die auch das Hissen einer Fahne ermöglichen.

Lichtmasten und Fahnenmasten – eine perfekte Kombination

Effektive Beleuchtung und Fahnenwerbung in einem Mast – das spart nicht nur Kosten. Während der Nacht wird die gewünschte Fläche beleuchtet, und die Fahne ist auch noch gut sichtbar. Selbstverständlich muss nicht zwingend ein größeres Areal ausgeleuchtet werden, Lichtmasten können auch eingesetzt werden, um die Fahne immer ins rechte Licht zu rücken. Allerdings sollte gut überlegt werden, wie und wo man den Lichtmast einsetzt. Es gibt einige Punkte, die dabei beachtet werden sollten. Auch wenn ein Lichtmast als Werbemittel optimal erscheint, sollte eine gewisse Notwendigkeit vorliegen. Wo die Beleuchtung eines Fahnenmastes vollkommen unnötig ist, sollte er auch nicht eingesetzt werden. Wenn Anlieger durch das helle Licht gestört werden könnten, sollte der Einsatz auf jeden Fall überlegt werden.

Leuchtmasten – das gilt es zu beachten

Wird ein Lichtmast installiert, muss die Ausrichtung festgelegt werden, die Lichtlenkung ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Auf jeden Fall sollten die Anforderungen der Schweizer Norm EN 586491 SIA 491:2013 eingehalten werden, in der es um die Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen im Außenraum geht. Die Lichtmenge sollte immer auf das absolut Notwendige reduziert werden. Auch auf die nachtaktive Fauna muss Rücksicht genommen werden. Daher sollten tiefe Farbtemperaturen eingesetzt werden, die bei unter 3000 Kelvin liegen. Hier gilt, je geringer der Blauanteil im Spektrum ist, desto geringer ist auch der negative Einfluss. Werbebeleuchtung sollte zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ausgeschaltet sein. Über eine Schaltuhr ist es problemlos möglich, diese Zeiten einzuhalten. Auch wenn die Beleuchtung in der Nacht ausgeschaltet wird, bietet ein Leuchtmast gerade in der dunklen Jahreszeit sehr große Vorteile. Wenn es bereits um 16 oder 17 Uhr dunkel wird, kann die Werbefahne auch noch bis Geschäftsschluss gut gesehen werden. Im Naturraum, beispielsweise im Wald, sollte ein Lichtmast auf keinen Fall eingesetzt werden.

Wenn Beleuchtung für Fahnen wichtig ist

Lichtmasten sind durchaus nicht nur für Werbezwecke sehr interessant. Es gibt Länder, in denen Nationalflaggen beleuchtet werden müssen, wenn sie zu bestimmten Zeiten gehisst werden. Nicht überall ist es erlaubt, Fahnen Tag und Nacht gehisst zu lassen. In Dänemark ist es beispielsweise so, dass die Nationalflagge, der sogenannte „Dannebrog“, nicht über Nacht draußen bleiben darf. Die einzige Ausnahme ist, dass die Flagge adäquat beleuchtet wird. Dies wäre bei einem Leuchtmasten der Fall. Ähnlich ist es auch in den USA, dort darf die Flagge nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gehisst werden. Nur wenn eine Beleuchtung vorhanden ist, und die Flagge gleichzeitig einen patriotischen oder motivierenden Effekt hat, darf die Flagge auch in der Nacht gehisst werden. Allerdings aber auch nur bei gutem Wetter, bei schlechtem Wetter sollen nur Allwetterflaggen mit Beleuchtung gehisst werden. Wie man sieht, gibt es vielseitige Einsatzmöglichkeiten für Lichtmasten.

1 Kommentar zu „Leuchtmasten – gut sichtbares Werbemittel“

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