Fahnenmasten sollten nicht nur gut aussehen, sondern vor allen Dingen auch sicher sein. Dies ist auch eine der wichtigsten Fragen, die Kunden beschäftigt – wie sicher ist der Fahnenmast? Diese Frage ist natürlich auch für uns als Hersteller von Fahnenmasten interessant und wichtig. Um für eine ausreichende Sicherheit sorgen zu können, stecken wir sehr viel Zeit in die Entwicklung von sehr modernen und vor allen Dingen sicheren Fahnenmasten. Da allerdings in Europa bis vor einiger Zeit noch keinerlei verlässliche Daten vorlagen bezüglich der Statik von Fahnenmasten, wurde gemeinsam mit der Hochschule Luzern ein dreijähriges KTI Forschungsobjekt ins Leben gerufen. Ziel war es, neue Erkenntnisse zu bekommen, um besser auf die Wünsche der Kunden eingehen zu können.
Keine Daten für höhere Masten
Dieses Projekt lieferte bereits passende Daten. Allerdings fehlten noch immer Daten zu ganz besonders großen Fahnenmasten, die immer beliebter werden. Für gewöhnlich kommen an solchen Masten auch größere Fahnen zum Einsatz als bei den Standardgrößen. Höhere Masten neigen allerdings zu Schwingungen, die zu einer erhöhten Beanspruchung führen können, die aber bei den herkömmlichen Fahnenmasten nicht relevant sind. Somit stand fest, dass für sehr große Masten weitere Daten erforderlich sind, die erneut in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern gesammelt werden sollten.
Grösster Fahnenmast der Schweiz – aber nur mit Bewilligung
Für dieses Forschungsprojekt wurde in Neudorf der größte zylindrische Alu-Fahnenmast der Schweiz aufgestellt. Er ist ein Forschungsobjekt, das für die Erfassung der Dynamik bei Windbelastungen dient. Dieser Fahnenmast hat eine Höhe von ganzen 25 Metern. Eigentlich hatte niemand damit gerechnet, dass es mit diesem Mast ein Problem geben könnte. Dies sah aber das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ganz anders, was für uns etwas überraschend war. Grund dafür war nicht nur die Höhe, sondern auch der Standort, der sich im Anfluggebiet des Flugplatzes Beromünster befindet. Dementsprechend musste beim BAZL ein Gesuch eingereicht werden. Daraufhin prüfte das Bundesamt sehr sorgfältig, ob der Mast „den hindernisbegrenzungs-Kataster des Flugplatzes durchstößt“. Nun steht die Entscheidung des BAZL fest, unser Rekordmast stellt kein Luftfahrthindernis dar, und hat somit die Bewilligung bekommen. Diese Entscheidung kam gerade noch rechtzeitig, um die Schweizer Fahne zum Nationalfeiertag hissen zu können. Das war ein perfektes Timing, und das Forschungsprojekt kann ebenfalls weitergehen.
Foto: aluart.com
Guten tag.
Ich wohne in Lenzburg und würde gerne einen 30m Mast montieren.
Habe Div. Fahnen.
Wäre das möglich?
Freundliche grüsse
Schüppi