Foto: Martin Abegglen / Flag flickr
Flaggen an Bundesbauten oder an Parlamentsgebäuden – sehr oft geht oder fährt man an ihnen vorbei, sieht eine Beflaggung, aber weiß nicht so genau, warum und wieso gerade an diesem Tag die Flaggen gehisst werden. Natürlich wird niemand den Nationalfeiertag vergessen, aber bei vielen anderen Gelegenheiten ist man sich oft nicht sicher, warum eine Beflaggung angebracht wurde. Dabei kann man sich sicher sein, dass nicht einfach willkürlich Flaggen gehisst wurden. Gerade die Beflaggung an Parlamentsgebäuden und Bundesbauten unterliegen strengen Richtlinien.
Welche Flaggen wann gehisst werden, das wird zum einen geregelt durch die Weisung des Bundesrates, zum anderen auch durch das Fahnenreglement der Schweizer Armee. Darin werden aber nicht nur die Anlässe geregelt, zu denen Flaggen gehisst werden, sondern auch gleich die Platzierung und die richtige Rangfolge. Und dabei gibt es wirklich eine Menge zu beachten. Beispielsweise spielt hier das Verhältnis der Fahnenstangenhöhe, das bereits vorgeschrieben ist, zur Höhe der Fahne eine wichtige Rolle. Auch auf die Richtung, in die der Berner Bär läuft, muss geachtet werden. Ebenso gilt es Regeln zu beachten, wenn Kantonsfahnen gehisst werden.
Während der Schweizer Privatmensch vor dem Nationalfeiertag ganz einfach seine Schweizer Fahne hisst, müssen die Personen, die für die öffentlichen Gebäude zuständig sind, schon einige Regeln mehr beachten. Allein das Fahnenreglement der Armee umfasst ganze 80 Seiten! Da gibt es sicherlich eine Menge an Informationen, die man kennen sollte. Zuständig für die Beflaggung der Bundesbauten und der Parlamentsgebäude ist in der Schweiz der oberste Fahnenmeister. Er verfügt über das notwendige Wissen, um Unannehmlichkeiten, die durch das Hissen der falschen Fahnen entstehen können, vorzubeugen. Er ist der offizielle Fahnenmanager und somit zuständig für die Beflaggung, sowohl bei Besuchen aus dem Ausland, Staatsempfängen oder auch Vertragsunterzeichnungen. Somit weht immer die richtige Fahne zum richtigen Zeitpunkt.