Fahnen als Werbeträger – wirkungsvoll, aber nicht immer dauerhaft erlaubt

Ein Fahnenmast vor dem Unternehmenssitz mit einer daran gehissten Fahne fällt immer auf, und genau aus diesem Grund entscheiden sich viele Unternehmen dafür. Sanft wehende Firmen- oder Werbefahnen ziehen alle Blicke auf sich. Kein Wunder also, dass Fahnenmasten in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil vieler moderner Werbekonzepte geworden sind. Sie unterstreichen die Markenidentität und weisen auf spezielle Angebote hin. Ihre Wirkung ist zudem sehr weitreichend und beschränkt sich nicht nur auf das direkte Umfeld.

Doch so selbstverständlich Fahnen im Stadtbild heute bereits sind, rechtlich betrachtet sind sie nicht immer uneingeschränkt erlaubt. In vielen Städten und Gemeinden existieren Verordnungen, die regeln, wann und wie lange eine Beflaggung zulässig ist. Diese Vorschriften werden jedoch häufig von den Unternehmen ignoriert. Oft informieren sich Firmen auch nicht ausreichend bezüglich der Regeln in der Stadt oder Gemeinde, bevor sie sich einen Fahnenmast zulegen.

Beflaggung nur zu bestimmten Anlässen

In manchen Kommunen ist festgelegt, dass Firmenfahnen nicht dauerhaft, sondern nur zu besonderen Anlässen gehisst werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise Firmenjubiläen, Neueröffnungen oder zeitlich begrenzte Veranstaltungen. Die Idee dahinter stammt oft aus einer Zeit, in der Fahnen hauptsächlich repräsentative Aufgaben hatten und weniger als dauerhaftes Werbemittel genutzt wurden.

Viele Unternehmen kennen diese Regelungen allerdings gar nicht, oder sie sind bekannt und werden bewusst ignoriert. In der Praxis zeigt sich, dass Fahnen häufig rund um die Uhr gehisst bleiben, ohne dass dies Konsequenzen nach sich zieht.

Toleranz statt Kontrolle

Der Grund dafür liegt auf der Hand, denn zahlreiche kommunale Vorschriften sind hoffnungslos veraltet und spiegeln das heutige Stadtbild längst nicht mehr wider. Fahnen gehören schon lange zum modernen Alltag. Sie wehen vor Firmengebäuden, Krankenhäusern, Museen oder öffentlichen Einrichtungen. Die Bedeutung der Fahne hat sich gewandelt, sie wird heute verstärkt als Werbeträger eingesetzt. Das sorgt für mehr Akzeptanz.

Solange keine Beschwerden eingehen, sehen viele Städte und Gemeinden von einer strengen Durchsetzung der alten Regelungen ab. Erst wenn sich Anwohner, Mitbewerber oder andere Beteiligte gestört fühlen, kann das Thema relevant werden. In solchen Fällen lohnt es sich aber, die örtlichen Vorschriften genau zu prüfen oder das Gespräch mit der zuständigen Behörde zu suchen.

Wandel durch angepasste Sichtweisen

In vielen Regionen hat zum Glück bereits ein Umdenken eingesetzt. Alte Verordnungen werden überprüft, angepasst oder gleich ganz aufgehoben. Ein bekanntes Beispiel ist die Stadt Basel. Dort wurde das dauerhafte Hissen von Firmenfahnen im Jahr 2012 zwischenzeitig untersagt, doch schon nach kurzer Zeit zeigte sich, dass diese Regelung nicht mehr zeitgemäß war. Die Entscheidung wurde revidiert. Das ist ein Zeichen dafür, wie stark sich die Wahrnehmung von Fahnen im öffentlichen Raum in den letzten Jahren verändert hat.

Werbewirkung mit Augenmaß

Fahnenmasten und Fahnen sind heute anerkannte und wirkungsvolle Werbeträger, die aus dem modernen Stadtbild kaum noch wegzudenken sind. Auch wenn rechtliche Einschränkungen theoretisch bestehen können, werden sie in der Praxis oft toleriert. Dennoch ist es für Unternehmen sinnvoll, sich mit den lokalen Regelungen auseinanderzusetzen. Richtig eingesetzt sind Fahnen ein hervorragender Werbeträger und sorgen für eine gute Sichtbarkeit und Markenpräsenz.

Foto: aluart.com

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